Asbestentsorgung

Im 19. und 20. Jahrhundert wurden asbesthaltige Baustoffe entwickelt und auch weit verbreitet als Baustoffe eingesetzt. Obwohl bereits 1900 die Asbestose als Krankheit entdeckt wurde und 1943 Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastungen als Berufskrankheit anerkannt wurde, dauerte es noch bis 1993 bis die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten wurde.

Die Entsorgung von asbesthaltigen Produkten muss entsprechend der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) erfolgen. Das Unternehmen, welches die Asbestentsorgung durchführt, muss einen Sachkundenachweis für die Asbestentsorgung nachweisen können und die Tätigkeiten im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt melden.

Der Transport der Asbestabfälle zur Asbestentsorgung erfolgt in BigBags, wobei in Ausnahmefällen auch geschlossene Abfallcontainer verwendet werden können.

Die Zimmerei Krug GmbH hat den Sachkundenachweis für die Asbestentsorgung und führt für Sie gerne diese Arbeiten aus.